Geprüfter Restaurator im Handwerk

Der Titel „Geprüfter Restaurator im Handwerk“ wird durch eine Zusatzausbildung erworben, basierend auf dem Meistertitel, gemäß §42 der Handwerksordnung.

Die Anforderungen an die Arbeiten im historischen Bestand unterscheiden sich wesentlich von den heute üblichen Modernisierungsmaßnahmen. Der geprüfte Restaurator im Handwerk hat die erforderlichen theoretischen sowie fachpraktischen Fähigkeiten, mit wissenschaftlichen Konzepten

und Gutachten umzugehen. Der Restaurator im Handwerk steht in der handwerklichen Tradition, Originalsubstanz durch meisterliches Können zu konservieren, zu restaurieren, zu renovieren und gegebenenfalls zu rekonstruieren. Bearbeitung und Einsatz authentischen Materials gehören ebenso dazu, wie der Umgang mit modernen Ersatzmitteln.

 

 

 

 

 

Referenzbeispiele:

 - Deckenmalerei im Schloss Bergedorf bei Hamburg.

 - Aula in der Hochschule für bildende Künste in Hamburg Mundsburg.

 - Treppenhaus und Aula im Gymnasium Allee in Hamburg Altona.

 - Spiegelteleskop in der Sternwarte Bergedorf.

 - Metallzaun am Schillerdenkmal am Dammtordamm Hamburg.

 - Großer Sitzungssaal im Amtsgericht Hamburg - Harburg.

 - Privatwohnung in der Isestraße Hamburg

 - Trinkbrunnen in der Schule Wendenstraße Hamburg.

 - Holzbalkendecke in Barnitz, bei Bad Oldesloe.

 - Karussel-Pferd, Privatkunde.

 - Namensergänzung auf einem privatem Stammbaumgemälde.

 - Stuckreparatur in einem Privaten Bauernhaus in Neuenfelde bei Hamburg.

 - Rekonstruktion der Schablonenmalerei in der Aula im Gymnasium Allee in Hamburg Altona.

 - Rekonstruktion der Farbfassung an den Fassaden in der Zeißstraße 65 / 67 in Hamburg Altona.

 

Beispiele von ausgeführten Arbeiten finden Sie in der Bildergalerie Restaurierungen.